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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden auch Dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwen- det. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot 2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Soweit zu dem Angebot Zeichnungen, Ab- bildungen, Maß- und Gewichtsangaben etc. gehören, sind geringfügige oder handels- übliche Abweichungen und Änderungen möglich, so daß sie insofern nur annähernd gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weiter- gabe, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte ist nicht zulässig.
2.2. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
3. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag drei Wochen gebunden. Der Vertrag ist abge- schlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich be- stätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. der Lieferung beginnen.
4. Preise, Gefahrübergang 4.1. Es gilt der in unserer Auftragsbetätigung genannte Preis, ansonsten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der am Tag der Annahme der Bestellung in unserer Preisliste genannte Preis. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen eintreten.
4.2. Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.
4.3. Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
5. Lieferung 5.1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
5.2. Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- und Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Lieferung befreien und für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird die Be- hinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Ein- schränkung der Lieferung bzw. teilweisen Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferung eintreten.
5.3. Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, mit der ausdrück- lichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung anlehnen und vom Vertrag zurücktreten wird.
5.4. Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen sind Paletten. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Kunden zu tragen.
6. Gewährleistung 6.1. Beanstandungen von Lieferungen oder Leistungen können durch Kaufleute oder ver- gleichbare Institutionen nur innerhalb von vier Werktagen nach Erhalt schriftlich geltend ge- macht werden. Nichtkaufleute müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Tagen schriftlich rügen. Für versteckte Mängel gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs gemäß § 438 HGB zu vermerken.
6.2. Erfolgt die Mängelrüge rechtzeitig, hat der Besteller Anspruch auf Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Rückgängigmachung des Kauf- vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
6.3. Im übrigen gilt auch gegenüber diesem Personenkreis, daß Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - uns gegenüber nur geltend gemacht werden können, wenn ein evtl. Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Dies gilt insbesondere auch für Mangelfolgeschäden. Für fehlerhafte Produktbe- schreibungen, falsche technische Daten und fehlerhafte Bedienungsanleitungen des Herstellers übernehmen wir keine Haftung.
6.4. Im übrigen gelten für die Dauer der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
6.5. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen und evtl. Garantieansprüchen ist der Abnehmer verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit der Rechnung bei Geltend- machung vorzulegen.
6.6. Bei nicht gerechtfertigter Rücksendung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale und anfallende Versandkosten.
7. Zahlung, Verzug 7.1. Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungsbeträge sofort ohne Abzug zu zahlen.
7.2. Wechsel werden von uns nicht angenommen.
7.3. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kredit- würdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auf- trages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.
7.4. Der Besteller kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verwei- gern oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind unbestritten und rechtzeitig festgestellt.
7.5. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem je- weiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft nach §353 HGB vorliegt.
7.6. Unsere Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel Oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.
8. Eigentumsvorbehalt 8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forder- ungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit es sich um Forderungen aus früheren Leistungen handelt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
8.2. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, daß sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen. Diese Befugnisse des Käufers enden mit dem Widerruf durch uns, bei nachhaltiger Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers spätestens jedoch mit seiner Zahlungs- einstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsver- fahrens über sein Vermögen.
8.3. Die Verarbeitung von Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt für uns, ohne daß wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht uns gehörender Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
8.4. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - an uns ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und haben wir hieran in Höhe unseres Fak- turenwertes Miteigentum erlangt, steht uns die Kaufpreisforderung anteilig zum zum Wert unserer Rechte an der Ware zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird unsere Forderung sofort fällig und der Käufer tritt an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüg- lich an uns weiter. Alle diesbezüglichen Forderungsabtretungen werden schon jetzt von uns angenommen.
8.5. Übersteigt der Fakturenwert der für uns bestehenden Sicherheit unsere sämtlichen Forderungen einschließlich Nebenforderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
8.6. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat uns der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen.
8.7. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren im gebräuchlichen Umfang zu sichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicher- ungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.
8.8. Sämtliche Forderungen sowie die rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir in Interesse des Käufers eingegangen sind, bestehen.
9. 9.1. Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
9.2. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit ein- zelner Bestimmungen gültig.
9.3. Der Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Soweit der Besteller Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen rechts oder ein öffentlich -rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckforderungen.
9.4. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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